Stoffstrombilanz ermöglicht verursachergerechte Düngung

24. Juni 2025 Mehrere Umweltverbände, ver.di und der BDEW kritisieren die Abschaffung der Stoffstrombilanz im Schnellverfahren. Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat plant die Verordnung zur Erstellung eines Stoffstrombilanz quasi im Schnellverfahren aufzuheben. Der BDEW, mehrere Umweltverbände und ver.di kritisieren diesen Rückschritt beim Monitoring der Nitratbelastung. Dieser soll ohne

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BDEW lehnt die im Referentenentwurf enthaltene Aufhebung der Stoffstrombilanz ab

Die Stoffstrombilanz ist bis heute das einzige Instrument, das sowohl Nitrat- als auch Phosphoreinträge systematisch berücksichtigt. Sie schafft damit die Grundlage für eine effektive Kontrolle und die Einhaltung der geltenden Grenzwerte auf nationaler wie europäischer Ebene. Nur durch ihren flächendeckenden Einsatz können drohende Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU zuverlässig vermieden werden.

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Vorschläge zum Düngerecht ignorieren europarechtliche Vorgaben und Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Die Nitratinitiative äußert sich zu aktuellen Vorschlägen in den Koalitionsverhandlungen zum Düngerecht. Die Streichung der StoffstrombilanzVO ist die falsche Strategie zur Umsetzung des von der EU-Kommission geforderten Wirkungsmonitorings. Nur ein Instrument wie die Stoffstrombilanz stellt ein wirksames Instrument zur Erfassung aller Nährstoffflüsse in einem landwirtschaftlichen Betrieb sicher. Die vollständige betriebliche

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Nitratinitiative zu aktuellen Vorschlägen in den Koalitionsverhandlungen zum Düngerecht

Die Nitratinitiative fordert von der neuen Bundesregierung, dem Schutz der Bevölkerung und des Grundwassers vor Nitratbelastungen mit Hilfe eines EU-konformen Düngerechts endlich eindeutig Vorrang einzuräumen. Eine im aktuellen Text des Koalitionsvertrages vorgesehene Erleichterung für Überdüngung mit Gülle und Gärresten würde eine große Rechtsunsicherheit riskieren, sowohl für die Landwirtschaft als auch

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BDEW zur Änderung in der GAPInVeKoS-Verordnung

Der BDEW begrüßt grundsätzlich den Abbau des bürokratischen Aufwands, solange gewährleistet bleibt, dass jegliche Einträge vermieden oder reduziert werden. Daher empfiehlt der BDEW zur Sicherstellung eines nachhaltigen Ressourcenschutzes, den Bürokratieabbau durch den Ausbau digitaler Systeme zu begleiten, Agroforstsysteme für die erhöhte Biodiversität und verbesserte Wasserrückhaltefähigkeit zu fördern, den Rückgang nichtproduktiver

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BDEW lehnt Fristverlängerung ab

Die geplante Änderung sieht eine Verlängerung der Frist für die Dokumentation von Düngemaßnahmen von zwei auf 14 Tage nach der Düngemaßnahme vor. Der BDEW lehnt diese Fristverlängerung ab, weil: › die Fristverlängerung dem Schutz der Gewässer schadet, › die Fristverlängerung mögliche negative Auswirkungen auf die Schutzgüter hat, › die Fristverlängerung

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Verbändebündnis fordert praxisnahe, verursachergerechte und nährstoffeffiziente Düngepolitik

Ein breites Bündnis aus Verbänden der Bereiche Umwelt, Landwirtschaft und Wasserwirtschaft sowie eine Gewerkschaft machen sich in einem gemeinsamen Appell an die Mitglieder des Vermittlungsausschusses für eine verursachergerechte, bürokratiearme, umwelt- und gewässerschonende Düngepolitik stark. Anlass ist das noch immer offene Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Düngegesetzes. Mit dem vom Bundestag bereits

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Nitrat-Richtlinie ist zu wahren und fortzuführen

Die Nitrat-Richtlinie (91/676/EWG) mit dem enthaltenen Grenzwert von 50 mg NO3/L, den eindeutigen Vorgaben zu Berichtspflichten und Beprobungsintervallen und dem klar formulierten Ziel in Artikel 1 „die durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verursachten oder ausgelösten Gewässerverunreinigungen zu verringern und weitere Gewässerverunreinigungen dieser Art vorzubeugen“ ist zu wahren und fortzuführen. In

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Stellungnahme zur Bewertung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes

Der Referentenentwurf zur Novellierung des DüngeG enthält Ansätze in die richtige Richtung. Angesichts der zeitlich drängenden Herausforderungen einer umfassenden Transformation des Agrar- und Ernährungssektors erfüllt dieser Entwurf jedoch von der Zweckbestimmung bis zu den detaillierten Ausführungen nicht das notwendige Ambitionsniveau in der Qualität der Anpassungen zum Schutz der Gewässer im

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