BDEW lehnt Fristverlängerung ab
7. November 2024
Die geplante Änderung sieht eine Verlängerung der Frist für die Dokumentation von Düngemaßnahmen von zwei auf 14 Tage nach der Düngemaßnahme vor. Der BDEW lehnt diese Fristverlängerung ab, weil:
› die Fristverlängerung dem Schutz der Gewässer schadet,
› die Fristverlängerung mögliche negative Auswirkungen auf die Schutzgüter hat,
› die Fristverlängerung für viele Betriebe nicht rechtswirksam ist und
› die Dokumentation nicht zeitnah erfolgt.