Nitratinitiative warnt: Bundesregierung darf geplante Aussetzung von Umweltstandards in der EU-Agrarförderung nicht mittragen
8. April 2024
Im Februar hat die Europäische Kommission im Alleingang eine schwerwiegende Entscheidung bezüglich der Anforderungen zum Schutz der Umwelt (GLÖZ 8) in der EU-Agrarförderung getroffen: Vier Prozent Brachflächen sollen nicht mehr für den Natur und Umweltschutz vorgehalten werden und landwirtschaftliche Bewirtschaftung möglich sein.
Lesen Sie dazu die vollständige Pressemitteilung der Nitratinitiative: