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Aktuelle Meldung
Stoffstrombilanz ermöglicht verursachergerechte Düngung
24. Juni 2025
Mehrere Umweltverbände, ver.di und der BDEW kritisieren die Abschaffung der Stoffstrombilanz im Schnellverfahren.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat plant die Verordnung zur Erstellung eines Stoffstrombilanz quasi im Schnellverfahren aufzuheben. Der BDEW, mehrere Umweltverbände und ver.di kritisieren diesen Rückschritt beim Monitoring der Nitratbelastung. Dieser soll ohne die Zustimmung von Bundesrat und Bundestag – und damit am zustimmungspflichtigen Düngegesetz vorbei – erfolgen. Darüber hinaus verursacht die vorgesehene Streichung der Stoffstrombilanz mehr Bürokratie. Für die seitens der EU verpflichtende Monitoringverordnung braucht es eine solide, belastbare und robuste Datenbasis. Diese fehlt aber ohne die Dokumentation der betrieblichen Nährstoffströme gemäß Stoffstrombilanzierung.
Wasserwirtschaft und Umweltverbände fordern eine verursachergerechte und gewässerschonende Düngepolitik. Die einzelbetriebliche Nährstoffbilanzierung muss digitalisiert und Behörden zugänglich gemacht werden. Damit kann sie dazu genutzt werden, Bürokratie abzubauen. Es besteht die Gefahr, dass die Aufweichung des Düngerechts in vielen Regionen zu einer Erhöhung der Nitrateinträge führt. Nachdem die Stoffstrombilanzverordnung erst seit 2023 in der geltenden Form in Kraft ist, würde die Abschaffung 2025 die Planungssicherheit für die Landwirtschaft ebenso wie für die Wasserwirtschaft massiv beeinträchtigen.
Die unterzeichnenden Verbände fordern die Bundesregierung deshalb dazu auf:
1. Die im Düngegesetz verankerte Pflicht zur Erstellung einer Nährstoffbilanz zu respektieren und entsprechend von einer Abschaffung abzusehen.
2. Die Zustimmungspflicht zu berücksichtigen und Änderungsprozesse mit Bundesrat und Bundestag sowie mit Verbänden und Betroffenen in angemessener Zeit abzustimmen.
3. Eine einzelbetriebliche, bundesweit einheitlich angewandte Nährstoffbilanzierung in der Düngepolitik umzusetzen, um Verursachergerechtigkeit zu ermöglichen.
4. Mithilfe der Nutzung des „Once-Only“-Prinzips für die Datenerhebung würde die Bürokratie deutlich vereinfacht, Meldepflichten reduziert, Ressourcen gespart, die Datenqualität erhöht und die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung optimiert werden.
Verantwortliche in den Verbänden:
- Jutta Sundermann – aktion agrar – Mitbegründerin
- Martin Weyand – BDEW – Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser
- Patrick Müller – BUND – Referent für Agrarpolitik
- Björn Pasemann – DNR – Referent für Naturschutz und Agrarpolitik
- Sascha Müller-Kraenner – DUH – Bundesgeschäftsführer
- Cäcilia von Hagenow – NABU – Referentin für Agrarpolitik und ländliche Räume
- Clivia Conrad – ver.di – Leiterin Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft